Übersetzt von Pfarrer Meßbacher (Buchholz)

KARL, durch Gottes Gnade König der Franken und Langobarden und Schutzherr der Römer. Was wir nämlich den Orten der verehrungswürdigen Heiligen dem Herrn zuliebe gestatten oder bestätigen, da, so hoffen wir, wirke sich für uns zum Lohn und als ewige Rückerstattung aus. Darum sollen all unsere Gläubigen, die heute und zukünftig hier wohnen, wissen. Wie der Hochwürdige Herr Beonrad, Erzbischof der heiligen Stadt und Kirche der Senonen. Rektor der heiligen Abtei, wo der Leichnam des heiligen Willibrord ruht, die bei dem Orte liegt, der Epternach heisst, unsere Herrschaft gütig nennt, weil unser Bruder Karlmann, seligen Angedenkens, zur Vermehrung seines Lohnes, verschiedene Dörfer im Bidgau feierlich zugesagt hat, Dreise an der Salm und Uffeninge an der Lieser mit allem Land, Häusern und zugehörigen Gebäuden, Freien und Hörigen, Weinbergen, Wäldern, Feldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserläufen vollständig und ganz und gar mit allen die Orte betreffenden Rechtsverbindlichkeiten der vorgenannten Abtei zu schenken, aber aus Versehen keine Schenkungsurkunde unseres Bruders darüber ausgestellt worden ist.


Daher beansprucht genannter Erzbischof Beonrad, diese Güter der Ruhe und Ordnung wegen als Anteil der benannten Abtei behalten zu dürfen. Aber um ganz sicher zu gehen, erbittet er von unserer Hoheit, dass wir dies schliesslich in unserer Grossmütigkeit und der unseres genannten Bruders willen dem heiligen Ort zusprechen und bestätigen sollten. Seine Bitte wollen wir im Hinblick auf Gotte und die Ehrwürdigkeit des heiligen Ortes nicht ablehnen, sondern in allem zur Mehrung unseres Lohnes so genehmigen und bestätigen. Deshalb entscheiden wir heute und ordnen an, dass keiner unserer Gläubigen und keine richterliche Gewalt jemals den vorerwähnten Erzbischof Beonrad, noch seine Nachfolger, die Rektoren der Abtei des heiligen Willibrord sein werden, über diese Angelegenheiten beunruhigen, Rechtshändel anzetteln oder etwas abzuziehen und vermindern zu unterstehen darf. Sondern der Mehrung unseres Lohns und gemäss der Absicht unseres Bruders Karlmann, des Königs, gegenüber dem schon benannten heiligen Ort sollen zu unserer und allen zukünftigen Zeiten – Christus ist Zeuge – die dort zum Vorbild der Kirche oder zum Gewinn der Knechte Gottes, die dort Gott dienen wollen, Arbeitenden für immer nutzen und mehren. Und damit dieses Eigentumsrecht unverletzt mit Gottes Hilfe zu jeder Zeit bestehen kann, unterschreiben wir mit eigener Hand und siegeln mit unserem Ring.